VitaNova Kliniken warnen vor zusätzlichen Belastungen durch das Beitragsstabilisierungsgesetz

Die VitaNova Kliniken sehen die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weiter verschärft. Das Gesetz, das die Vergütungs- und Preisanstiege auf die jeweilige Kostenentwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen begrenzt, greift damit unmittelbar in die Refinanzierung der Kliniken ein.

10.06.2026

„Wir stehen ausdrücklich hinter dem Ziel, die Beiträge für Versicherte stabil zu halten", sagt Geschäftsführerin Erika Mustermann. „Aber die Rechnung geht nicht auf, wenn die Ausgabenbremse bei denen ansetzt, die die Versorgung erbringen. Unsere Kosten steigen weiter, unabhängig davon, welche Obergrenze der Gesetzgeber für unsere Erlöse festlegt. Was dazwischen liegt, tragen am Ende die Träger, also der Landkreis und damit die Steuerzahler."

Was das Gesetz für Krankenhäuser bedeutet

Kern des Gesetzes ist ein Deckel auf Vergütungssteigerungen. Die jährlichen Vergütungsanstiege werden in sämtlichen Leistungsbereichen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen im jeweiligen Bereich oder auf die Grundlohnrate begrenzt, wobei jeweils der niedrigere Wert maßgeblich ist. Für die Kliniken kommt hinzu, dass die Meistbegünstigtenklausel gestrichen wird, ein Mechanismus, der bislang eine Untergrenze für die Erlösentwicklung gesichert hat.

Besonders kritisch bewerten die VitaNova Kliniken die Behandlung der Personalkosten. Weil nur 50 Prozent der Tarifsteigerungen berücksichtigt werden, bleiben Krankenhäuser auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen, was tarifgebundene Kliniken zum Personalabbau zwingen kann. Als kommunales Klinikunternehmen sind die VitaNova Kliniken vollständig tarifgebunden. Tarifabschlüsse werden also in voller Höhe wirksam, refinanziert wird davon nur die Hälfte.

Zusätzlicher Aufwand entsteht bei der Abrechnungsprüfung. Die Schwellenwerte für die Prüfquoten und die Prüfquoten selbst werden angehoben, die niedrigste Prüfquote von fünf Prozent wird künftig erst bei mindestens 80 Prozent korrekten Abrechnungen gewährt. Das erhöht den Dokumentationsaufwand und unter Umständen den Personalbedarf im Medizincontrolling. Ressourcen, die damit nicht in die Patientenversorgung fließen.

Nachbesserungen mildern, lösen aber nicht

Im parlamentarischen Verfahren wurden einige Belastungen abgeschwächt. Für die Krankenhäuser wurde zugesagt, dass von 2027 bis einschließlich 2029 die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg gilt wie für andere Leistungsbereiche, nämlich Grundlohnrate minus ein Prozentpunkt. Diese Maßnahme verringert die Belastung der Krankenhäuser im Jahr 2027 um 640 Millionen Euro und steigt bis 2029 auf 850 Millionen Euro an.

„Diese Korrektur ist ein Schritt in die richtige Richtung, und wir erkennen an, dass die Kritik aus der Krankenhauslandschaft gehört wurde", so Mustermann. „Sie ändert aber nichts an der Grundmechanik: Ein Ausgabendeckel, der sich an der Lohnentwicklung orientiert, passt nicht zu Kostenstrukturen, die sich nach Tarifen, Energiepreisen, Inflation und medizintechnischem Fortschritt entwickeln."

Verlagerung statt Einsparung

Die VitaNova Kliniken teilen die Einschätzung, dass sich die Lasten durch das Gesetz vor allem verschieben. Fachverbände weisen darauf hin, dass die Einsparungen nicht zu einer nachhaltigen Entlastung führen, sondern die finanziellen Lasten verlagern: Um Krankenhausinsolvenzen zu verhindern und die Versorgung zu sichern, werden zunehmend Kommunen und Länder einspringen müssen.

Genau diese Dynamik trifft die Region unmittelbar. Das Betriebskostendefizit der VitaNova Kliniken lag 2025 bei 9,2 Millionen Euro. Jeder Euro, der über die Vergütung nicht mehr refinanziert wird, erhöht den Zuschussbedarf gegenüber dem Landkreis Musterland, dessen Haushalt schon heute angespannt ist.

Was das für Zukunft.Gesundheit.2036 bedeutet

Die Transformation der VitaNova Kliniken wird durch das Gesetz nicht in Frage gestellt, sondern in ihrer Dringlichkeit bestätigt. Wenn Erlöse gesetzlich gedeckelt sind, lässt sich eine wirtschaftlich tragfähige Versorgung nur über Strukturen erreichen, die Doppelvorhaltungen abbauen und Leistungen dort bündeln, wo sie in ausreichender Menge und Qualität erbracht werden können.

„Das Gesetz macht deutlich, dass wir mit unserem Konzept richtig liegen", sagt Mustermann. „Wer darauf hofft, dass die Finanzierungslücke von außen geschlossen wird, wird enttäuscht. Wir gestalten stattdessen aktiv eine Struktur, die auch unter härteren Rahmenbedingungen funktioniert. Gleichzeitig werden wir gegenüber Land und Bund weiter darauf hinweisen, dass Strukturreform und Ausgabendeckel nicht gleichzeitig funktionieren können, wenn die Mittel für den Umbau fehlen."

Die VitaNova Kliniken bringen ihre Position über die kommunalen Spitzenverbände und die Krankenhausgesellschaft in die weitere politische Diskussion ein und informieren fortlaufend über die Auswirkungen auf die Umsetzung von Zukunft.Gesundheit.2036.

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